Mietpakete: Wann tritt ein Kautionsfall ein?
Als Stoffwindelberater:in bietest du vielleicht auch ein oder mehrer Mietpakete an. Gerade zu Beginn deiner Berater:innentätigkeit sind Mietpakete eine hohe Investition, die sich aber durchaus als Zusatzverkauf nach einer gelungenen Beratung oder nach Workshops lohnen.
Das Risiko eines Mietpakets liegt vor allem darin, dass Bestandteile durch unsachmäßige Behandlung kaputt gehen und neu angeschafft werden müssen. Als Sicherheit für den ordentlichen Umgang mit dem Material und für die ordnungsgemäße Rückgabe, kannst du eine Kaution erheben.
Laut Umfrage in unserer Community beträgt die Kaution meisten um die 150 € für ein Mietpaket mit Material zum Vollzeit-Wickeln. Dieser Preis sollte natürlich an Wert des Inhalts und Umfang des Paket angepasst werden. Einige Berater:innen nehmen gar keine Kaution oder nur eine sehr niedrige, damit möglichst viele Menschen die Chance haben, das Stoffwickeln zu testen.
Eine Kaution kann aber auch für deine Kund:innen von Vorteil sein. Bei etwaigen Schäden trifft die finanzielle Belastung nicht plözlich das Konto, sondern wird mit der Kaution verrechnet.
Die schwierigere Frage für Stoffwindelberater:innen ist jedoch, wann Teile oder die gesamte Kaution einbehalten weren kann.
Der Kautionsfall
Ein Kautionsfall kann eintreten, wenn Material oder Windeln im Paket fehlen, Windel oder Material so viel Schaden genommen hat, dass sie nicht mehr vermietet werden kann, eine Instandsetzung lange dauert oder sogar eine externe Reperatur notwendig ist. Je nach Ausmaß kann der Neupreis oder eine Instandhaltungsgebühr einbehalten werden.
Beispiele für Schäden:
- Verfärbung (mit Farbe! Nicht Stuhlgang): Tritt ein, wenn die Windeln falsch gewaschen wurden und ein Kleidungsstück stark Farbe verloren hat
- Kaputte oder extrem ausgeleierte Gummis
- Material beschädigt
- Löcher
- Einlaufen
- Ausgerissene Snaps
- Lose Nähte
- Undichtes PUL
- Überfettung von Wollwindeln
- Sehr starke Flecken die nach intensivem Reinigen nicht rausgehen
Reinigungspauschale
Flecken und Verfärbungen durch Stuhlgang sind bei Stoffwindeln nicht auszuschließen. Diese Art von Gebrauchsspuren und ihre Reinigung solltest du bereits in deinen Mietpreis einkalkuliert haben. Für erhöhten Reinigungsaufwand kannst du allerdings eine Reinigungspauschale verlangen, denn das ist Zeit, die dir verloren geht und die du dir bezahlen lassen darfst.
Diese Reinigungspauschale solltest du im Mietvertrag explizit festlegen. Häufig beträgt sie um die 10 €.
Welche Fälle können die Reinigungspauschale betreffen:
- Überfettung
- starke Flecken
- Stuhl-Urinreste
- Geruchsbelastung bzw. notwendiges Strippen
Was tue ich jetzt im Kautionsfall?
Du hast tatsächlich einen Kautionsfall? Dann lies nächste Woche den nächsten Artikel zu diesem Thema!
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